Grabeinfassungen

Grabeinfassungen sind bei allen Grabstätten auf den Stuttgarter Friedhöfen erlaubt.

Mit Änderung der Friedhofssatzung zum 1.03.2014 wurde die sogenannte „Zweifelderwirtschaft“ aufgehoben. Bis dahin waren auf verschiedenen Friedhöfen oder auf bestimmten Grabfeldern keine Grabeinfassunen zugelassen.*

  • Eine Ausnahme bildet nur der Waldfriedhof in Stuttgart Degerloch.

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