Geschützte Modelle

Die Gestaltung eines Grabsteins oder einer gesamten Grabanlage kann, wie die Komposition eines Musikstückes, ein schöpferischer Akt sein.

Wie musikalische Kompositionen, so besitzen auch die schöpferischen Kreationen bei Grabmalen einen gewissen Schutz gegenüber der Nachahmung durch Dritte.

Dieser sogenannte Geschmacksmusterschutz, der sich aus dem Urheberrecht ableitet, wird von uns für unsere eigenen Modelle und auch für die geschützten Modelle unserer Lieferanten in Anspruch genommen.

Die Voraussetzungen, die rechtlichen Ansprüche und die juristischen Konsequenzen zu diesem Thema sind im Geschmacksmusterreformgesetz aus dem Jahre 2004 geregelt.

Sollten wir Kenntnis davon erhalten, dass geschützte Modelle (das gilt auch für erkennbare Abwandlungen) von anderen Anbietern unerlaubt nachgemacht werden, würden wir uns ggf. veranlasst sehen, entsprechende juristische Schritte einzuleiten.

Auf diese Weise kann auch das von Ihnen ausgesuchte, individuell gestaltete Grabmal vor Imitationen geschützt werden.

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