Friedhofssatzung

Nahezu jede Stadt oder Gemeinde gibt für die Benutzung des Friedhofes bestimmte Regeln vor. Dieses Regelwerk ist in der Friedhofssatzung zusammengefasst. Der Inhalt der Friedhofssatzungen kann sich von Ort zu Ort sehr stark unterscheiden.

Auch für die Gestaltung der Grabmale und Grabanlagen sind die Rahmenbedingungen in der Friedhofssatzung festgehalten.

Um eine Grabanlage auf dem Friedhof aufstellen zu können, muss ein Antrag bei der Friedhofsbehörde gestellt werden. Im Rahmen der Antragstellung wird unter anderem die Einhaltung bestimmter Gestaltungsvorschriften überprüft.

Erst nachdem die Friedhofsbehörde diesem Antrag zugestimmt hat, darf das Grabmal aufgestellt werden. Für die Erteilung der Erlaubnis wird seitens der Behörde eine Gebühr erhoben.

Die gesamte behördliche Antragstellung wird von uns erledigt.

Die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart wurde mit Wirkung zum 1.10.2016 neu überarbeitet. Darin wurde zum einen auf die ´Zweifelderwirtschaft´ verzichtet, d.h. es gibt nunmehr grundsätzlich nur noch eine Kathegorie von Gräbern und es wurde zum Thema ´Kinderarbeit´ Stellung bezogen.

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